Wenn man einen Kredit beantragt, aber nicht über genügend Sicherheiten verfügt, gibt es die Möglichkeit einer Bürgschaft, durch die Kredite unter Umständen genehmigt werden können, die ansonsten abgelehnt worden wären.
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person, z.B. der Ehepartner, Eltern pp. Dem Kreditinstitut gegenüber, im Zweifelsfall für die Kreditsumme einzustehen und bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers einzuspringen. Allerdings kann man als Bürge die Zahlung der Schulden verweigern, bis vom Kreditgeber erfolglos ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Kreditnehmer durchgeführt wurde.
Eine Bürgschaft muss immer schriftlich erklärt werden – elektronische Bürgschaftsbekundung ist unzulässig.
Da ein Bürge immer mit seinem persönlichen Vermögen haftet, sollte man vor der Entscheidung eine solche zu übernehmen, stets alle Fakten genauestens prüfen.
Als Sicherheit für Kredite hat die Bürgschaft einen hohen Stellenwert und ist durchaus eine Möglichkeit zur Bewilligung eines Kredites.
mehr dazu auf Wikepedia